Sie müssen aufgrund einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss, eines Drogendelikts oder zu vieler Eintragungen im Verkehrszentralregister eine MPU vorlegen? Bei Ihnen liegen andere Verstöße in der Führerscheinakte vor und haben bei der Behörde Eignungszweifel ausgelöst?
Egal aus welchem Grund Sie von der Straßenverkehrsbehörde aufgefordert wurden, eine MPU vorzulegen, in jedem Fall ist es ratsam, sich vorher ausreichend über dieses Thema zu informieren.
Oft werden mit der MPU falsche Vorstellungen verbunden, die man aus Foren im Internet oder von Bekannten erhalten hat. Lassen Sie sich nicht unnötig verunsichern. Gegen die Sorge, bei der MPU "eh keine Chance" zu haben oder der Willkür der Gutachter ausgeliefert zu sein, helfen am besten genaue, objektive und zutreffende Informationen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung (auch als Gutachterin) und ständiger Weiterbildung können Sie von mir erwarten, dass Sie
1. in der Beratung alle für Sie wichtigen Fragen klären können
2. wir gemeinsam die für Sie notwendige Vorgehensweise bestimmen werden (z. B. welche Abstinenznachweise benötige ich über welchen Zeitraum?)
3. darüber informiert werden, wenn eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie Selbsthilfegruppen, Rechtsanwälten, Suchtberatungsstellen usw. sinnvoll wäre. Hierzu bestehen von meiner Seite aus sehr gute Kontakte zu den entsprechenden Anlaufstellen, sodass ich Ihnen den passenden Ansprechpartner vermitteln kann.
4. ständige Rückmeldung darüber erhalten werden, welche Themen Sie noch bearbeiten sollten oder ob Sie schon bereit für eine Begutachtung sind
5. schriftliche Aufzeichnungen über das Beratungsergebnis erhalten
Wie viele Beratungsgespräche Sie machen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst. Wir vereinbaren jeweils einen Termin der Ihnen zeitlich passt.
Wenn Sie sich zur MPU angemeldet haben, bekommen Sie von mir eine schriftliche Bestätigung über die stattgefundenen Gesprächstermine. Diese Bestätigung legen Sie dann dem psychologischen Gutachter vor. Selbstverständlich wird diese Bestätigung von Seiten der MPU anerkannt.
Noch ein wichtiger Punkt zum Schluss:
Die gesamte Beratung unterliegt der Schweigepflicht. Ich werde keine Daten oder Informationen, die ich von Ihnen erhalten habe, an andere weitergeben. Darauf können Sie sich verlassen. Nur wenn ein Informationsaustausch mit der Straßenverkehrsbehörde oder der Begutachtungsstelle sinnvoll und gewünscht ist, geben Sie eine schriftliche Schweigepflichtentbindung ab.